Baumschutzsatzungen sind nicht exotisch, sondern im Klimawandel ein Gebot der Vernunft.
Gemeindeparlamente können ihre eigene Baumschutzsatzung beschließen, tun es aber oft nicht, weil sie die private Verfügungsgewalt der Eigenheimbesitzer über den Naturschutz stellen – nach dem Motto: Laubharken nervt und die Bäume könnten einem über den Kopf wachsen.
Aber jede Gemeinde kann sich ihre Baumschutzsatzung selber „stricken“…
…und berechtigte Interessen der Eigentümer berücksichtigen. Vom Schutz ausgenommen sind generell Obstbäume, Wald, Gärtnereien, Baumschulen, Kleingärten und Weihnachtsbaumkulturen.
Mögliche Varianten
- Entweder werden alle Baumarten unter Schutz gestellt oder nur Laubbäume.
- Der für den Schutz maßgebliche Mindest-Stammumfang variiert von 10 bis 80 cm. Mittlere Werte kommen am häufigsten vor.
- Freiwachsende Hecken und Großsträucher sind meist, aber nicht immer einbezogen.
- Walnussbäume und Birken sind gelegentlich vom Schutz ausgenommen, ebenso Hybrid-Pappeln, wenn sie durch standortgerechte Baumarten ersetzt werden. In neueren Satzungen werden Essigbäume und invasive Neophyten, (z.B. Eschenblättriger Ahorn) vom Schutz ausgeschlossen.
- Bußgelder und Ersatzpflanzungsauflagen können hoch oder niedrig angesetzt sein.
In allen Baumschutzsatzungen ist es untersagt, Bäume zu schädigen, indem man ihren Aufbau wesentlich verändert und ihre arttypische Form zerstört. (Kappungen sind damit ausgeschlossen!)
Wenn keine Baumschutzsatzung existiert, hat die Untere Naturschutzbehörde auch in den Ortschaften das letzte Wort.
- z.B. bei Alleen und Baumreihen (privat und öffentlich) von mindestens 100 m Länge,
- bei Fällungen oder Rückschnitten, die geschützte Arten beeinträchtigen könnten.
Vom 1. März bis 30. September ist es generell verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche zu entnehmen oder zurückzuschneiden. (Ausnahme: schonende Form- und Pflegeschnitte.) Das gilt auch für privates Eigentum.
In der Gemeinde Niedere Börde (Sachsen-Anhalt) war der Widerstand gegen eine Baumschutzsatzung groß – bis eine sehr alte Eiche ganz legal verschwand. Dann ging es ganz schnell mit dem Beschluss einer Baumschutzsatzung (2010). Bürger und Verwaltung haben sich daran gewöhnt und leben gut damit.